§§§ Verordnungen des Bundesministers für Gesund- und Krankheiten

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  • Maskenpflicht ab morgen für die Sternzeichen Jungfrau und Krebs und für alle Volvofahrer, aber nicht wenn sie blaue Socken tragen.
  • Es gilt auch nur von 18 Uhr bis 23 Uhr, vorausgesetzt sie fahren einen Audi mit einer 17 im Kennzeichen.
  • Ist ihre Hauswand gelb, dann dürfen sie auch nicht raus, außer ihr Haus steht auf der rechten Straßenseite, dieses entfällt jedoch wenn ein Parkplatz davor ist.
  • Bei mehreren Parkplätzen entfällt die Verordnung komplett, es sei denn, es ist ein Behindertenparkplatz dabei.
  • Wochentags dürfen Frauen das Haus nur verlassen wenn sie verheiratet sind, jedoch nicht wenn sie Kinder haben, es sei denn, es sind mindestens zwei Kinder des gleichen Geschlechts deren Altersunterschied aber nicht grösser als zwei Jahre sein darf.

Bei Kindern zwischen 5 und 12 Jahren trifft die Verordnung nicht zu.

Diese Verordnung tritt gestern und übermorgen in Kraft und gilt bis ich die Schublade mit den nächsten Verordnungen  öffnen kann.

Österreicher, die zum Stichtag ( wird nachgereicht ) nicht die Österreichische Staatsbürgerschaft besitzen  und alle Ausländer die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen  sind von dieser Verordnung nicht erfasst  und werden im Sinne der Eigenverantwortung gebeten sich bei Ihrem Wohnungssalzamt zu melden.

  • Oben angeführte Regeln gelten nur für 20- bis 60- Jährige sofern sie zwischen 1,60 und 1,75 sind.
  • Für alle anderen gilt genau das Gegenteil, es sei denn sie sind dunkelhaarig und nicht älter als 45.
  • Alle Personen die von keiner dieser Verordnungen betroffen sind werde ich dem Bundeskanzler zur Kenntnis bringen, der diese dann, außer Parteifreunde, an den Innenminister Karl Schmähhammer  zur gefälligen Arretage weiterleitet.

gez:

Rudi Wahnschober

Bundesminister für Gesund- und Krankheiten, Morales, Kontaktpflege und Konsumentenschmutz

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