Regierung ignoriert Mehrheitsbeschluss im Nationalrat

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Daß diese Regierung auf die Verfassung und maßgebliche Rechtsgrundlagen pfeift, ist nichts Neues mehr, nun gehen Kurz und Anschober noch einen Schritt weiter und ignorieren auch den Nationalrat.

Es geht um die SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung.

Selbsttest, Wohnzimmer-Tests, Nasenbohr-Tests oder – wie es im Gesetzestext heißt – Antigen-Tests zur Eigenanwendung sollen in Zukunft allen gratis zur Verfügung stehen. Wer eine E-Card besitzt, soll kostenlose Corona-Tests bekommen, die man zuhause selbst verwenden kann. Die Tests wird man in allen öffentlichen Apotheken bekommen.

Das hat die SPÖ Vorsitzende Rendi Wagner mit der Regierung ausgehandelt und wurde im Parlament mit Mehrheitsbeschluss verabschiedet.

In den neuen Verordnungen von Anschober findet sich nichts davon, ganz im Gegenteil, dieses sogenannte Freitesten wurde noch künstlich erschwert, es zählen nur Tests aus „ befugten“ Stellen, also Ärzte, Teststrassen oder Apotheker.  Kein Wort, kein Absatz , zu den Antigentests zur Eigenanwendung.

Diesem grünen Anschober ist ein Parlamentsbeschluß völlig wurscht. Ob er das nicht will,  ob wieder abgewartet wird bis ÖVP nahe Betriebe das liefern und sich dumm und dämlich verdienen können, oder ob Anschober schon wieder in China, seinem bevorzugten Lieferland, nach einem Hersteller von ungenauen aber dafür billigen Tests für zuhause sucht, ist nicht relevant, er hat einen Parlamentsbeschluß umzusetzen, Punkt.

Falls der Gesundheitsminister nicht sinnerfassend einen Beschluß lesen kann, mit diesem Parlamentsentscheid sind nicht die jetzt in aller Eile nachträglich beschlossenen Apotheken Gratistests gemeint, sondern SARS COV2 ANTIGENTESTS ZUR EIGENANWENDUNG!

Diese Selbsttests zuhause wären  eine massive Entlastung des Contact-Tracings , da natürlich öfter getestet werden würde, und ein wichtiger Teil der Gesamtteststrategie. Einfach, schnell und sicher zuhause testen, ein gelebtes Beispiel von Eigenverantwortung, die in den Pressekonferenzen bis zum Erbrechen ständig heruntergeleiert wird.  All das wird von Anschober völlig ignoriert, nach dem Motto, was kümmert mich ein Parlamentsbeschluß, ich bin Minister, gottähnlich, weisungsfrei und im Besitz der alleine seligmachenden Wahrheit.

Entscheidungen von verschiedenen Landesverwaltungsgerichten werden von Anschober genau so ignoriert wie Verfassung und Parlamentsbeschlüsse.

Von nun an kümmern mich seine Verordnungen auch nicht mehr, er kann sie sich sonst wohin stecken, vor allem, weil der Großteil davon ohnehin nicht gesetzes- oder verfassungskonform ist, und in keiner Weise dem Epidemiegesetz  und  Covid 19 Maßnahmengesetz entspricht.

Laut Rechtsmeinung von Juristen sind die meisten Strafen ab 03. Nov 2020  ungültig, aber einmal bezahlt kann man von diesem Staat nichts mehr zurückholen. Der einzige Vorteil unseres rechtsunkundigen Gesundheitsministers sind seine unklaren Formulierungen bei nahezu allen Verordnungen, wodurch  eine sehr verworrene Rechtslage vorliegt, die jeder, der bestraft wird, nutzen kann. Hier ist der wichtigste Grundsatz des Verwaltungsstrafrechts zu beachten: Alles, was nicht eindeutig verboten ist, ist erlaubt!

Ein Beispiel:

Der Ausgang immer zur körperlichen bzw psychischen Erholung ist immer  erlaubt – auch nach 20 Uhr

Bei einer Anhaltung durch die Polizei kann daher fast immer darauf verwiesen werden, dass man eben zur Erholung unterwegs ist. Es wird daher kaum einen Anwendungsfall geben, in welchem wirklich eine Strafe verhängt werden könnte. Es fehlt ein klares Verbot.

Viele Anzeigen und Strafverfügungen sind ziemlich ziemlich bizarr und auch nicht nachvollziehbar, hier kommt noch Nehammer dazu, der die Polizei dazu mißbraucht solche Strafmaßnahmen zu setzen.

Viele vom Verfassungsgerichtshof aufgehobene Verordnungen sind alleine dadurch gescheitert, weil Anschober keinerlei Begründung angeführt hat  und diese auch nicht nachliefern konnte. Etwas, das er fröhlich weiter fortführt. Hinzu kommt, dass es für viele Verordnungen im Covid-19-Maßnahmengesetz keine Ermächtigung gibt.

Wann und ob Anschober den Parlamentsbeschluss umsetzen wird ist unklar, auf mehrere Anfragen von Rendi Wagner hat er es nicht für notwendig befunden zu antworten.  Wenn ihm dafür die Zeit fehlt, sollte er seinen Volksschullehrersermon bei den täglichen Pressekonferenzen vielleicht etwas einschränken. Ich glaube allerdings nicht, daß es daran liegt, er fühlt sich einfach zu erhaben und ist außerdem völlig Kritik- und Beratungsresistent. Er ist vollauf damit beschäftigt immer chaotischere Teststrategien auszuarbeiten wo  andere Länder bereits impfen so schnell es nur geht. In diesem Zusammenhang stellt sich mir auch noch die Frage, alle anderen Länder rund um Österreich sind ja mit dem Impfen viel weiter, in welche dunklen Kanäle bei uns Impfdosen verschwinden, hier herrscht ein totale Intransparenz, und ich nehme doch an, daß wir anteilsmäßig gleichviel Impfstoff erhalten, wie das restliche Europa.

Hier noch ein paar Links, wo sich jeder selbst über die Rechtslage bei Strafverfügungen informieren kann:

Einspruch bei Covid 19 Strafen

Verhalten bei Covid 19 Strafen

Strafen wegen der Covid-Maßnahmen

 

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